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bKV

Betriebliche Kranken­ver­si­che­rung (bKV)

Die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung – Absicherung der Mitarbeiter ab € 5 pro Monat

Die betriebliche Kranken­zusatz­ver­si­che­rung - kurz bKV — ist eine durch den Arbeitgeber finanzierte Form der Bonifikation für Arbeitnehmer. Sie unterstützt das Unternehmen, auf dem Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden und ist darüber hinaus auch noch steuerlich attraktiv.

Unternehmen stehen nicht nur mit ihren Produkten unter­einander im Wettbewerb, sondern auch im Buhlen um qualifizierte Mitarbeiter. Ein Grund dafür ist die demografische Entwicklung und der daraus resultierende Mangel an Fach- und Führungskräften. Eine interessante Möglichkeit, wie Arbeitgeber dem immer stärkeren Wett­bewerb um qualifiziertes Personal begegnen können, ist die betriebliche Kranken­zusatz­ver­si­che­rung (bKV). Sie hilft bei der Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter undfördert gleichzeitig die Motivation und Bindung der Beleg­schaft an das Unternehmen. Zudem können Genesungs­prozesse positiv beeinflusst und damit Fehlzeiten reduziert werden. Das Besondere der bKV ist die hohe Flexibilität, mit der jedes Unternehmen seine ganz eigene Gesundheitsförde­rung gestalten kann. Es steht eine Vielzahl leicht verständlicher ambulanter und sta­tionärer Kranken-zusatzversicherungen,  Zahn- und Vorsor­getarife sowie Tagegelder zur Auswahl. Dank der günstigenGruppenversicherungskonditionen kann der Arbeitgeber schon für einen geringen Beitrag interessante Leistungen anbie­ten. Auch kleinere Unternehmen können von diesen Vortei­len profitieren. Die bKV ist im Vergleich zu einer herkömmlichen Lohnerhöhung für das Unternehmen auch steuerlich interessant. Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. April 2011 gilt, dass Beiträge für eine bKV alsSachbezug gemäß § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG bis zu 44 Euro pro Monat und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei sind. Sollte dieser Betrag bereits anderweitig ausgeschöpft sein, empfiehlt sich eine Pauschal­versteuerung durch das Unternehmen nach § 37b EStG. Die Pauschalsteuer kann das Unternehmen dabei als Betriebs­ausgabe absetzen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten mit der betrieblichen Kranken­zusatz­ver­si­che­rung einen hochwertigen Versicherungsschutz, der viele Lücken der Krankenkasse auffängt und sie selbst nichts kostet. Sie profitieren davon weit stärker als von ei­ner vergleichbaren Lohnerhöhung. Neben der Frage des finanziellen Engagements sind für Arbeitgeber aber auch schlanke Prozesse von entscheidender Bedeutung. Besonders attraktiv sind Angebote, die auf Gesundheitsfragen und Wartezeiten verzichten und alters- und geschlechtsunabhängige Ein­heitsbeiträge anbieten, sodass die bKV exakt auf das Budget des Unternehmens abgestimmt werden kann. Selbst große Belegschaften können über gesicherte Datenkanä­le schnell und einfach elektronisch verarbeitet werden. Im Leistungsfall wendet sich der Mitarbeiter direkt an den Ver­sicherer und erhält von dort sein Geld.

Auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen, beispielsweise im Ruhestand, kann der Mitarbeiter die gewohnte Absicherung selbst fortführen. Ebenso können Familienangehörige über den Mitarbeiter von den günstigen Konditionen profitieren, ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung.

Kombiniert man das Ganze dann noch mit unternehmensindividuellen Konzepten zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, trägt man einer zeitgemäßen Unternehmensphilosophie Rechnung, die von einem nachhaltigen Gesundheits-Bewußtsein geprägt ist. So wird betriebliche Gesundheitsförderung zu einem echten Markenzeichen des Unternehmens.

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